Die Wasserwiederverwendung von behandeltem kommunalem Abwasser als eine alternative Ressource für die weitere Verwendung ist in vielen ariden Ländern schon gängige Praxis, um mit Wasserknappheit umzugehen und die Nachfrage nach Frischwasserressourcen zu reduzieren. Wasserwiederverwendung ist in Europa in europäische und nationale Strategien eingebettet. Jedoch fehlt bisher ein unterstützender und kohärenter Rahmen. Auch das geringe Bewusstsein unter den Interessengruppen (Stakeholder) und der Öffentlichkeit über die potentiellen Vorteile einer Wasserwiederverwendung fehlen häufig. Die EU-Kommission hat 2018 eine Verordnung auf den Weg gebracht, die europaweit Mindestanforderungen an die Wasserwiederverwendung für den Anwendungsfall der landwirtschaftlichen Bewässerung definiert. Sie wurde vom Europäischen Parlament verabschiedet und ist seit dem 26. Juni 2020 in Kraft. In den kommenden drei Jahren sollen diese Anforderungen in nationales Recht umgewandelt werden. Die Umsetzung der neuen Verordnung ist auch in dem in 2020 von der EU-Kommission verabschiedeten Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft („Circular Economy“) verankert. Dieser kündigt an, dass die Kommission die Wiederverwendung und Effizienz von Wasser auch in anderen Sektoren, einschließlich in industriellen Prozessen, vereinfachen wird.
Laufende Verbundprojekte, Fördermaßnahme Wassertechnologien: Wiederverwendung:
Abgeschlossene Verbundprojekte, Fördermaßnahme WavE: